Rechtsanwalt Barthel wurde 2005 zur Anwaltschaft zugelassen. Aufgrund entsprechender praktischer und theoretischer Kenntnisse wurde ihm 2011 der Titel "Fachanwalt für Familienrecht" verliehen . Die Kanzlei ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung der Mandanten im Ehe- und Familienrecht, wozu insbesondere zählen:

 

Scheidung und Versorgungsausgleich

 

Kindes- und Ehegattenunterhalt,Elternunterhalt

 

eheliches Güterrecht (insbesondere Zugewinnausgleich) und Vermögensauseinandersetzung

 

Sorge - und Umgangsrechtliche Fragen

 

Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen unter Berücksichtigung erbrechtlicher Aspekte

 

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit finden Sie hier