Rechtsanwalt Barthel wurde 2005 zur Anwaltschaft zugelassen. Aufgrund entsprechender praktischer und theoretischer Kenntnisse wurde ihm 2011 der Titel "Fachanwalt für Familienrecht" verliehen . Die Kanzlei ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung der Mandanten im Ehe- und Familienrecht, wozu insbesondere zählen:
Scheidung und Versorgungsausgleich
Kindes- und Ehegattenunterhalt,Elternunterhalt
eheliches Güterrecht (insbesondere Zugewinnausgleich) und Vermögensauseinandersetzung
Sorge - und Umgangsrechtliche Fragen
Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen unter Berücksichtigung erbrechtlicher Aspekte
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit finden Sie hier