Die Kanzlei vertritt sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen in arbeitsrechtlichen Themen sowohl außergerichtlich (Fertigung von Arbeitsverträgen, Fragen zu bestehenden Arbeitsverhältnissen etc.) als auch vor den Arbeitsgerichten, beispielsweise im Rahmen von Kündigungschutzverfahren oder Lohnklagen.