Durch die Sachnähe zum Familienrecht ist Rechtsanwalt Barthel auch auf dem Gebiet des Erbrechts tätig , beispielsweise bei der Erbauseinandersetzung der Erbengemeinschaft , dem Pflichtteilsrecht oder der vorweggenommenen Erbfolge sowie bei der Gestaltung von letzwilligen Verfügungen, also (Ehegatten-) Testamenten und Erbverträgen. Die vertrauensvolle Kooperation mit einem Notariat gewährleistet hierbei die zügige Umsetzung.