Rechtsanwalt Jens Barthel ist seit dem Jahr 2005 als Rechtsanwalt tätig. Aufgrund entsprechender praktischer und theoretischer Kenntnisse wurde ihm 2011 zusätzlich der Titel "Fachanwalt für Familienrecht" verliehen . Die Kanzlei ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung der Mandanten in allen Fragen des Ehe- und Familienrechts, wozu insbesondere zählen:
Scheidung und Versorgungsausgleich
Kindesunterhalt
Ehegattenunterhalt,
Elternunterhalt
eheliches Güterrecht (insbesondere Zugewinnausgleich) und Vermögensauseinandersetzung
Sorge - und Umgangsrechtliche Fragen
Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen unter Berücksichtigung erbrechtlicher Aspekte
Gewaltschutzverfahren