Rechtsanwalt Jens Barthel ist seit dem Jahr 2005 als Rechtsanwalt tätig. Aufgrund entsprechender praktischer und theoretischer Kenntnisse wurde ihm 2011 zusätzlich der Titel "Fachanwalt für Familienrecht" verliehen . Die Kanzlei ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung der Mandanten in allen Fragen des  Ehe- und Familienrechts, wozu insbesondere zählen:

 

Scheidung und Versorgungsausgleich

 

Kindesunterhalt

 

Ehegattenunterhalt,

 

Elternunterhalt

 

eheliches Güterrecht (insbesondere Zugewinnausgleich) und Vermögensauseinandersetzung

 

Sorge - und Umgangsrechtliche Fragen

 

Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen unter Berücksichtigung erbrechtlicher Aspekte

 

Gewaltschutzverfahren